Ⅰ. DER EHEVERTRAG

Ein Ehevertrag regelt, welche rechtlichen Folgen im Falle einer Scheidung eintreten sollen. Er wird in der Regel kurz vor, manchmal aber auch erst nach der Heirat geschlossen und ist notariell zu beurkunden! Viele Paare empfinden den Abschluss eines Ehevertrags als unromantisches Tabu. Oder sie schrecken davor zurück, bereits zu Beginn der Ehe eine hypothetische finanzielle Zukunftsplanung zu besprechen. Scheitert eine Ehe jedoch, sind mit der Scheidung verschiedene gesetzliche Konsequenzen mit sehr großen wirtschaftlichen Folgen verbunden (Unterhalt, Rentenanwartschaften, Vermögen, z.B. gemeinsame Immobilie etc.) Die Eheschließung ist daher eine der bedeutendsten wirtschaftlichen Entscheidungen des Lebens ohne dass einem das bewusst ist. Insbesondere, wenn einer der Ehegatten Unternehmer ist, ist der Abschluss eines Ehevertrages zwingend.
  • Schließen Sie unbedingt einen Ehevertrag! Beauftragen Sie mit dem Entwurf entsprechend Ihren Vorstellungen und Wünschen einen Fachanwalt für Familienrecht! Beachten Sie, dass man bei der Gestaltung eines Ehevertrags nicht völlig frei ist, sondern es eine umfangreiche und komplexe Rechtsprechung zu Eheverträgen gibt und viele Eheverträge, die teilweise vor Jahrzehnten geschlossen wurden, von den Gerichten für unwirksam erklärt werden.

    Lesen Sie dazu: Die Sittenwidrigkeit des Ehevertrages und die gerichtliche Anpassung des Ehevertrages.