Anders als viele Menschen glauben, gibt es keine Scheidung “mit einem Anwalt” also eine Scheidung bei der beide Beteiligte anwaltlich vertreten sind. Das ist einem Anwalt im Gegenteil untersagt. Möglich ist nur, dass ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere Ehegatte im Scheidungsverfahren ohne Anwalt bleibt.