1. Was kann man in einem Ehevertrag regeln?

In einem Ehevertrag kann ein Paar diejenigen Rechtsfolgen, die mit einer Scheidung per Gesetz eintreten, abwandeln oder ausschließen. Die wichtigsten drei Aspekte, die üblicherweise in einem Ehevertrag geregelt werden, sind der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt:

  • Der Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich, mit dem im Scheidungsfall der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs ausgeglichen wird, kann mit einem Ehevertrag ausgeschlossen oder abgeändert werden. Möchten die Ehegatten ihre jeweiligen Vermögen getrennt voneinander verantworten und sich am Ende der Ehe keinen Mehrgewinn ausgleichen, schließen sie den Zugewinnausgleich in der Regel durch die Vereinbarung aus, zukünftig nicht in einer Zugewinngemeinschaft, sondern im Güterstand der
Gütertrennung leben zu wollen. Darüber hinaus kann mit einem Ehevertrag der gesetzlich vorgesehene Zugewinnausgleich abgeändert und nach den Wünschen des Ehepaars flexibler gestaltet werden. So können beispielsweise bestimmte Vermögensgegenstände, wie Immobilien oder Unternehmensanteile, aus dem Zugewinnausgleich ausgeklammert werden. Außerdem kann vereinbart werden, dass die vom Gesetz vorgesehene finanzielle Zugewinnausgleichs- zahlung anderweitig, z.B. durch die Übertragung von Vermögensobjekten wie einer Immobilie, abgegolten wird.

  • Der Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich, mit dem im Falle einer Scheidung die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und sonstigen Versorgungsansprüche, wie Betriebsrenten oder eine Beamtenversorgung, ausgeglichen werden, kann mit einem Ehevertrag ausgeschlossen oder auf bestimmte Erwerbsjahre begrenzt werden.

  • Der nacheheliche Unterhalt

Je nach Einkommenssituation hat der geringer verdienende Ehegatten im Falle einer Scheidung außerdem Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt die im Einvernehmen der Ehegatten mit einem Ehevertrag ausgeschlossen oder auf eine bestimmte Zeitspanne, Höhe oder eine einmalige Abfindungszahlung beschränkt werden können.
Weitere wichtige Aspekte, die in einem Ehevertrag geregelt werden können, sind unter anderem Vereinbarungen

  • zur Auseinandersetzung von gemeinsamen Immobilien,
  • zur Nutzung der ehelichen Immobilie nach der Trennung,
  • zur Aufteilung der Haushaltsgegenstände oder
  • zur Betreuung von Haustieren.

  • Umgang

Zum Umgang mit gemeinsamen Kindern kann eine informelle Absprache getroffen werden, die allerdings im Falle eines späteren Rechtsstreits über das Umgangsrecht für die Familiengerichte nicht bindend ist. Der andere Ehegatte kann jederzeit beim Familiengericht eine von der Vereinbarung im Ehevertrag abweichende Regelung beantragen.