Hier stellen wir Ihnen Urteile des Bundesgerichtshofes vor, die für das Familienrecht von herausragender Bedeutung sind. Diese Rubrik ist Im Aufbau und wird von uns künftig laufend erweitert werden.
1. Steuerliche Abschreibungen auf Gebäude für Abnutzung reduzieren das Einkommen nicht.
2. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von kreditfinanzierten Immobilien können sowohl die gezahlten Zinsen, als auch die Tilgungsleistungen unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden.
3. Selbständige können in Summe 24% Ihres Bruttoeinkommens des jeweiligen Jahreseinkommens von ihrem unterhaltsrelevanten Einkommen absetzen.