18. Strategie für den durch den Ehevertrag Begünstigten

Wenn Sie kurz vor einem Scheidungsverfahren stehen und die Befürchtung haben, dass das Risiko einer Nichtigkeit oder Abänderbarkeit ihres Ehevertrags besteht, sollten Sie dringend prüfen, ob und wie Sie durch schnelle Kompensationleistungen an Ihren Ehegattendessen erlittenen ehebedingten Nachteile ausgleichen können. Zum Beispiel durch großzügige Unterhaltszahlungen. Denn hat Ihr Ehegatte keine ehebedingten Nachteile erlitten, kommt eine Anpassung des Ehevertrages durch das Familiengericht gar nicht erst in Betracht. Verstehen Sie das als vernünftige Investition, mit der Sie verhindern können, dass Ihr Ehevertrag insgesamt unwirksam wird und Ihnen im schlimmsten Fall die Zahlung eines hohen Betrages im Zugewinnausgleich droht.