XV. Die Aufteilung des Hausrates

1. Handelt es sich um einen Hausratsgegenstand?

Regelmäßig kommt es im Rahmen einer Trennung und Scheidung zu Streit darüber, wem nach der Trennung bzw. Scheidung welche Haushaltsgegenstände für sich beanspruchen kann.

Um diese Frage entscheiden zu können, ist zunächst festzustellen, ob es sich überhaupt um einen Haushaltsgegenstand handelt. Zum Hausrat gehören alle beweglichen Sachen, die nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten und ihrer Kinder für die Zwecke des Zusammenlebens sowie der gemeinsamen Freizeitgestaltung bestimmt sind. Dazu zählt unter Umständen auch der Familien-PKW.

Demgegenüber gehören Gegenstände, die lediglich für den persönlichen Gebrauch eines Ehegatten oder der Kinder bestimmt sind, oder ausschließlich dem Hobby eines Ehegatten dienen, nicht zum Hausrat. Sie stehen bei einer Trennung allein dem betreffenden Ehegatten zu und unterliegen nicht den Regelungen zur Nutzung von Haushaltsgegenständen.