19. Strategie für den durch den Ehevertrag Benachteiligten

Sind Sie im Falle der Ehescheidung durch einen Ehevertrag benachteiligt (Ausschluss der Versorgungsausgleichs, Ausschluss oder Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts) sollten Sie immer prüfen lassen, ob der Ehevertrag angefochten werden kann oder ob eine gerichtliche Anpassung des Ehevertrages nach Treu und Glauben realistische Erfolgschancen hat.

Durch eine Anfechtung des Ehevertrages wird auf jeden Fall das Scheidungs- verfahren in die Länge gezogen. Das Gericht kann die Scheidung erst aussprechen, wenn über alle Folgesachen der Scheidung (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich) entschieden ist. Die Anfechtung des Ehevertrages kann die Scheidung schnell um gut und gerne zwei Jahre verzögern. Was wiederum von wirtschaftlichen Vorteil für Sie ist, wenn Sie in diesen zwei Jahren die Zahlung von Trennungsunterhalt beanspruchen können.

Darüber hinaus führt bereits die Androhung einen Ehevertrag, der einen benachteiligt anfechten zu wollen, zu Nervosität auf der Seite des Begünstigten und verbessert so die eigene Verhandlungsposition, wenn es um die Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens, die Zahlung von Unterhalt, Zugewinnausgleich oder die Durchführung des Versorgungsausgleichs geht.