Basis für die Höhe des zu zahlenden Unterhalts ist auch beim Trennungsunterhalt der
eheliche Bedarf. Damit ist der Lebensstandard gemeint, den die Eheleute während der Ehe gemeinsam erreicht und gelebt haben. Bedarf eines Ehegatten ist danach der Geldbetrag, der für ihn während der Ehe regelmäßig zum Konsum bzw. zur Deckung aller angefallenen Kosten zur Verfügung stand.
Bei normalen Einkommensverhältnissen ist in der Regel das
Nettoeinkommen der Ehegatten
mit dem Bedarf gleichzusetzen. Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen die Gerichte, die über den Unterhalt zu entscheiden haben, davon ausgehen, dass das Nettoeinkommen der Beteiligten - bis zu einem Betrag der dem doppelten des Höchstbetrages der
Düsseldorfer Tabelle entspricht, für den Konsum der Ehegatten ausgegeben wurde. Nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2025 sind das 11.200 €.
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was ist Einkommen?