IX. TRENNUNGSUNTERHALT

1. Berechnung

Die Berechnung von Unterhalt ist sehr komplex. Der Grund dafür ist, dass die Rechtsprechung zu den Einkommens- und Abzugspositionen im Unterhaltsrecht sehr zahlreich und umfangreich ist. Für eine exakte Berechnung des Trennungsunterhalt benötigen Sie deshalb grundsätzlich die Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht Unterstützung. Es gibt verschiedene Wege zur Berechnung des Unterhalts, die sich jedoch im Ergebnis nicht unterscheiden.

  • Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen

Basis für die Höhe des zu zahlenden Unterhalts ist auch beim Trennungsunterhalt der eheliche Bedarf. Damit ist der Lebensstandard gemeint, den die Eheleute während der Ehe gemeinsam erreicht und gelebt haben. Bedarf eines Ehegatten ist danach der Geldbetrag, der für ihn während der Ehe regelmäßig zum Konsum bzw. zur Deckung aller angefallenen Kosten zur Verfügung stand.

Bei normalen Einkommensverhältnissen ist in der Regel das Nettoeinkommen der Ehegatten mit dem Bedarf gleichzusetzen. Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen die Gerichte, die über den Unterhalt zu entscheiden haben, davon ausgehen, dass das Nettoeinkommen der Beteiligten - bis zu einem Betrag der dem doppelten des Höchstbetrages der Düsseldorfer Tabelle entspricht, für den Konsum der Ehegatten ausgegeben wurde. Nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2025 sind das 11.200 €.134

Lesen sie zum Begriff des Einkommens unseren Artikel, was ist Einkommen?