Eine internationale Scheidung liegt dann vor, wenn einer oder beide Ehegatten Ausländer sind oder wenn einer oder beide Ehegatten im Ausland leben. In solchen Fällen stellen sich immer zwei Fragen:
- Sind deutsche Gerichte für die Scheidung zuständig? Kann also einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag bei einem deutschen Gericht einreichen?
- Welches materielle Recht ist auf die Scheidung anzuwenden? Deutsches Recht oder ein ausländisches Recht?
Die Antwort auf diese Frage kann von ganz erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein und schnell einen sechsstelligen Euro-Betrag ausmachen, je nachdem ob die Scheidung nach deutschem Recht oder nach Russischem Recht durchzuführen ist.