2. Können bei einer internationalen Scheidung mehrere Gerichte gleichzeitig zuständig sein? In unterschiedlichen Ländern?

Antwort: Ja! Die Tatbestände der Verordnung können gleichzeitig nebeneinander erfüllt sein. Das heißt, es können gleichzeitig unterschiedliche Gerichte in unterschiedlichen Ländern für eine internationale Scheidung zuständig sein.

Beispiel
Ein deutsches Ehepaar lebt seit Jahren ausschließlich in Mallorca. Hier können beide Ehegatten sowohl in Spanien die Scheidung einreichen, weil sie dort beide Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, als auch in Deutschland, weil sie beide Deutsche sind.

Es kommt in einem solchen Fall also entscheidend darauf an, welcher Ehegatte zuerst die Scheidung einreicht. Stellt die Ehefrau im obigen Beispiel einen Scheidungsantrag in Mallorca, findet die Scheidung hier statt, der Ehemann kann nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages keinen Scheidungsantrag mehr in Deutschland stellen. Das später angerufene Gericht in Deutschland, würde in diesem Fall das Verfahren aussetzen, nicht führen.44

Es kommt in derartigen Fällen also darauf an, schnell zu handeln. Tatsächlich gilt in in internationalen Scheidungsfällen: Wer seinen Scheidungsantrag zuerst einreicht, bestimmt das Land, in dem die Scheidung durchgeführt wird.