Von dem so ermittelten Einkommen dürfen als nächstes bestimmte Positionen abgezogen werden, die für andere Zwecke als den laufenden Lebensbedarf verwendet wurden. Siehe dazu:
Checkliste der Abzugspositionen vom Einkommen. Auf diese Weise erhält man das sogenannte
bereinigte Einkommen.
Hat ein Ehegatte auch
Kindesunterhalt zu zahlen, zieht man von dessen bereinigtem Einkommen auch noch den
Kindesunterhalt ab.
Sofern das Einkommen eines Ehegatten aus einer Erwerbstätigkeit stammt, dürfen von dem bereinigten Einkommens-Ergebnis auch noch
10% Erwerbstätigenbonus135 abgezogen werden. Der Erwerbstätigenbonus soll einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit der Ehegatten setzen.