3. Die Online Scheidung

Grundsätzlich ist es möglich, dass eine Scheidung durchgeführt wird, ohne dass die Eheleute dazu jemals eine Anwaltskanzlei aufsuchen müssen. Hierzu füllt ein Ehe- gatte über die Kanzlei-Homepage ein Online-Formular aus, das alle Informationen abfragt, die zur Stellung des Scheidungsantrags benötigt werden. Des Weiteren ist eine unterschriebene Anwaltsvollmacht online zu übersenden.

Die Online-Scheidung spart Zeit und Kosten, nämlich:

  • Die Wartezeit auf einen Anwaltstermin sowie die Zeit für die Wahrnehmung des Termins
  • Die Kosten einer Erstberatung in Höhe von 226,10 € (inkl. Umsatzsteuer) sowie die Anfahrtskosten zum Termin
  • Die Kosten für einen zweiten Anwalt, die Online-Scheidung kann eventuell in der Form realisiert werden, dass nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere im Scheidungstermin der Scheidung zustimmt.
  • Beachten Sie, dass der Ehegegatte, der nicht anwaltlich vertreten ist, im Scheidungsverfahren keine eigenen Anträge stellen kann.
Voraussetzung für eine Online-Scheidung ist,

  • dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und
  • dass es keinen Streit über mit der Scheidung verbundene wirtschaftliche Aspekte wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung oder die Ehewohnung gibt.

Nachdem der Auftrag zur Stellung des Scheidungsantrags bei der Rechtsanwalts- kanzlei online eingegangen ist, reicht die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein und beantwortet dessen weitere Nachfragen. Dabei ist sie oder er mit Ihnen per E-Mail oder telefonisch in Kontakt.
    1. Beachten Sie aber bitte, dass Sie auch bei der Online-Scheidung für den gerichtlichen Scheidungstermin vor dem Gericht erscheinen müssen. Dieser Termin kann nicht online durchgeführt werden.
    2. Beachten Sie weiter, dass bei einer Online-Scheidung mit nur einem Anwalt nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist.