Voraussetzung für eine Online-Scheidung ist,
- dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und
- dass es keinen Streit über mit der Scheidung verbundene wirtschaftliche Aspekte wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung oder die Ehewohnung gibt.
Nachdem der Auftrag zur Stellung des Scheidungsantrags bei der Rechtsanwalts- kanzlei online eingegangen ist, reicht die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein und beantwortet dessen weitere Nachfragen. Dabei ist sie oder er mit Ihnen per E-Mail oder telefonisch in Kontakt.