6. Verbundanträge

Anders als beim Versorgungsausgleich wird über alle anderen Scheidungsfolgen wie Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, die Zuweisung der Ehewohnung, die Aufteilung der Haushaltsgegenstände und Güterrechtssachen wie den Zugewinnausgleich vom Familiengericht nur entschieden, wenn einer der Ehegatten hierüber eine Entscheidung beantragt. Wird ein Antrag auf Entscheidung über eine dieser Scheidungsfolgen gestellt, ist dieses Verfahren vom Gericht automatisch mit dem Scheidungsverfahren zu verbinden, sofern der Antrag mehr als zwei Wochen vor dem Scheidungstermin beim Gericht eingegangen ist.

Auf Antrag eines Ehegatten können darüber hinaus auch Kindschaftssachen mit dem Scheidungsverfahren verbunden werden. Der Antrag ist bis zum Schluss des Scheidungstermins bei Gericht zulässig. In diesem Fall kann das Gericht die Verbindung der Kindschaftssache mit dem Scheidungsverfahren allerdings ablehnen, wenn es sie aus Gründen des Kindeswohls nicht für sachgerecht hält.

Der Umstand, dass das Gericht über Scheidungsfolgesachen zusammen mit der Scheidung entscheiden muss, hat Vor- und Nachteile:

Der Vorteil ist, dass bei einer Entscheidung über Scheidung und Scheidungsfolgesachen im Verbund die Gerichts- und Anwaltsgebühren geringer ausfallen, als wenn über sie in getrennten Verfahren entschieden worden wäre.42

Der Nachteil ist, dass die Ehe erst geschieden wird, wenn alle mit ihr verbundenen Scheidungsfolgesachen vom Gericht mitentscheiden werden können. Zieht sich als das Verfahren über eine Scheidungsfolgesache hin, verzögert dies folglich auch den Scheidungsausspruch. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt, führt eine Verzögerung des Scheidungsverfahrens darüber hinaus zu einer Verlängerung der Trennungsunterhaltszahlungen. Der Grund ist, dass die Pflicht zur Zahlung von Trennungsunterhalt erst endet, wenn die Scheidung rechtskräftig wird.
  • Die Verzögerung des Scheidungsverfahrens

    Der Umstand, dass Anträge auf eine gerichtliche Entscheidung über Scheidungsfolgen wie beispielsweise einen nachehelichen Unterhaltsanspruch oder einen Zugewinnausgleichsanspruch vom Gericht im Verbund , das heißt zusammen mit der Scheidung, entschieden werden müssen, kann der oder die RechtsanwältIn strategisch dazu nutzen, um das Scheidungsverfahren zu verzögern und dem oder der MandantIn zu längeren Trennungsunterhaltszahlungen zu verhelfen. Denn die Pflicht zur Zahlung von Trennungsunterhalt erst endet, wenn die Scheidung rechtskräftig wird.