7. Wie läuft der Scheidungstermin ab?

Viele Ehegatten blicken mit Unbehagen dem Scheidungstermin bei Gericht entgegen. Dabei ist der Scheidungstermin in der Regel kurz und schmerzlos und in zehn bis 15 Minuten erledigt, sofern das Gericht nur über die Scheidung der Ehe und den Versorgungsausgleich zu entscheiden hat.

Im Gerichtssaal anwesend sind neben den Ehegatten und ein oder zwei Anwälte/innen noch ein Richter bzw. eine Richterin sowie eventuell eine Person, die das Gerichtsprotokoll führt. Der Richter oder die Richterin befragt die Ehegatten zum Trennungsdatum sowie zum Ablauf der Trennung und bittet um die Bestätigung, dass beide Ehegatten die Scheidung wünschen. Außerdem möchte er oder sie von den Ehegatten die Höhe des aktuellen monatlichen Nettoeinkommens wissen, um den Wert des Scheidungsverfahrens festlegen zu können, an dem sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten orientieren. Über den Versorgungsausgleich muss im Scheidungstermin in der Regel nicht länger gesprochen werden, da der Richter oder die Richterin die Entscheidung hierüber vorab per Post zukommen lässt, sodass eventuelle Einwände bereits im Vorfeld des Termins im Schriftweg erhoben und geklärt werden können.

Sodann geht das Gericht zur Beschlussverkündung über, zu der alle Anwesenden aufstehen. Außer dem Ausspruch der Scheidung der Ehe wird der Beschluss über den Versorgungsausgleich und gegebenenfalls weitere beantragte Scheidungsfolgen sowie über die Gerichts- und Anwaltskosten verkündet. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden grundsätzlich gegeneinander aufgehoben, sodass jeder Ehegatte die Hälfte der Gerichtskosten sowie seine Rechtsanwältin bezahlen muss.