Fussnote 42

Fußnote 42.
Der Grund ist, dass die Gerichts- und Anwaltsgebühren degressiv aufgebaut sind. Sie richten sich nach dem Wert des Verfahrens. Umso höher dieser Wert jedoch ist, desto niedriger wird die Gebühr im Verhältnis zum Wert. Da bei einem Verbund der Wert des Scheidungsverfahrens und der Wert der anderen Scheidungsfolgesache zusammengerechnet wird, fallen die Gerichts- und Anwaltsgebühren deshalb geringer aus, als wenn über die Verfahren getrennt entschieden worden wäre.