Der Anspruch auf Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes, weshalb Mutter und Vater nicht über ihn bestimmen und seinen Verzicht vereinbaren können. Denkbar ist lediglich eine Erklärung, mit der sich der die Kinder hauptsächlich betreuende Elternteil dazu verpflichtet, alleine für den Kindesunterhalt aufzukommen und den anderen barunterhaltspflichtigen Elternteil von Unterhaltszahlungen freizustellen.