Handelt es sich um einen Haushaltsgegenstand muss für die Frage, wer ihn nach der Trennung bzw. der Scheidung nutzen darf geklärt werden:
- Entspricht die Zuordnung eines Gegenstandes aufgrund des Eigentums der Billigkeit? Haushaltsgegenstände, die beiden Ehegatten gemeinsam gehören, sind grundsätzlich nach Billigkeit, also fair und gerecht, zwischen Ihnen aufzuteilen. Aber selbst wenn ein Haushaltgegenstand einem Ehegatten alleine gehört, kann der Grundsatz der Billigkeit dazu führen, dass einem Ehegatten ein Haushaltsgegenstand zugewiesen wird, obwohl der andere Ehegatte Eigentümer ist.
- Um welchen Zeitraum geht es? Das Gesetz regelt die Verteilung und Nutzung von Haushaltsgegenstände zeitlich unterschiedlich. Zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung wird die Verteilung und Nutzung des Hausrats vorläufig geregelt,318 nach Rechtskraft der Scheidung endgültig.319 Lesen Sie dazu: Die Aufteilung des Hausrates.