6. Checkliste Haushaltsgegenstände

In der Regel Haushaltsgegenstand, wenn während der Ehe angeschafft

Einrichtungsgegenstände, Küchengeräte, Badezimmerutensilien

Unterhaltungselektronik

Sportgeräte, Boote, Wohnwagen
  • Wenn Sie für gemeinsame Urlaube und Hobby genutzt wurden. Hat nur ein Ehegatte allein dies Gegenstände genutzt, handelt es sich nicht um Hausrat.

Kunstgegenstände im Haushalt
  • Wenn sie den Haushalt verschönert haben. Bilder an der Wand, aufgestellte Büsten und Statuen. Nicht dagegen Kunstwerke, die zum Zwecke der Vermögensbildung im Bankschließfach aufbewahrt wurden.

In der Regel keine Haushaltsgegenstände:

Vermögensgegenstände
  • Wenn sie nicht der gemeinsamen Lebensführung gedient haben, sondern der Vermögensanlage. Goldbarren, Gold, das anlässlich der Hochzeit geschenkt wurde, Kunstgegenstände die als Wertanlage im Tresor aufbewahrt worden sind.

Persönlichen Gegenstände
  • Gegenstände, die ein Ehegatten ausschließlich alleine nutzt und die nur zu seinem Gebraucht bestimmt sind. Dazu zählen Kleider, Schuck, Hobbygegenstände wie die Golf- oder Taucherausrüstung, Die Briefmarkensammlung, die Modelleisenbahn, Familienandenken eines Ehegatten.

Hochzeitsgeschenke
  • Sind Eigentum des Ehegatten, dem sie geschenkt wurden.

Musikinstrumente
  • Wenn Sie nur von einem Ehegatten gespielt wurden. Demgegenüber unterfallen Musikinstrumente dem Hausrat, wenn sie von mehreren Familienmitgliedern gespielt wurden.

Gegenstände die der Berufsausübung dienen
  • Arbeitskleidung, Werkzeuge, ein Arbeitszimmer, das nur von einem Ehegatten allein genutzt wurde.

Computer
  • Wenn er überwiegend für berufliche Zwecke eines Ehegatten oder ausschließlich zu privaten Zwecken eines Ehegatten benutzt wurde.

Einbaumöbel / Einbauküche
  • Einbaumöbel die mit dem Gebäude fest verbunden und ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind. Sie bleiben grundsätzlich in der Immobilie und werden dem Ehegatten zugeordnet, der in der Immobilie verbleibt. Wichtiger Praxisfall ist die Einbauküche. Wenn diese fest mit dem Gebäude verbunden ist, so dass man Sie ohne (teilweise) Zerstörung nicht ausbauen kann.

Das Haustier
  • Obwohl Hund, Katze, Hamster und Papagei rechtlich als Sachen behandelt werden, stellen Sie keinen Haushaltsgegenstand dar. Wer bei Trennung und Scheidung das geliebte Haustier behalten darf lesen Sie hier .

Persönliche Sachen eines Kindes
  • Persönliche Sachen eines Kindes sind keine Haushaltsgegenstände. Anders kann es aber wiederum bei Kindermöbeln sein.