7. Der Stufenantrag im Zugwinnausgleichsverfahren

Ein Stufenantrag ist regelmäßig das Beste prozessuales Mittel im Zugewinnaus- gleichsverfahren. Er kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn von einem Ehegatten die Vermögensauskunft unvollständig oder fehlerhaft erteilt wurde oder wenn die Werte einzelner Vermögensgegenstände zwischen den Ehegatten strittig sind. Es handelt sich dabei um einen Antrag, den die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei Gericht einreicht und mit dem vom ausgleichsverpflichteten Ehepartner schrittweise verschiedene Handlungen verlangt werden, nämlich:

  • Stufe 1: dass dieser als erstes eine vollständige Vermögensauskunft zu den jeweiligen Stichtagen erteilt,
  • Stufe 2: dass er anschließend die Vollständigkeit und Richtigkeit der Vermögensauskunft eidesstattlich versichert ,
  • Stufe 3: dass er, nachdem die Antragstellerin oder der Antragsteller auf Grundlage der erteilten Vermögensauskunft den Zugewinnausgleich beziffert hat, diesen bezahlt.