2. Ablauf des Versorgungsausgleichs

In der Praxis läuft der Versorgungsausgleich folgendermaßen ab:

  • Das Familiengericht versendet an beide Ehegatten beziehungsweise deren Rechtsanwälte einen Fragebogen, in dem diese zu ihren während der vom Gericht festgestellten Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten befragt werden.

  • Daraufhin schreibt das Familiengericht alle relevanten Versorgungsträger an und bittet um Auskunft über die Höhe der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte. Die Versorgugsträger kommen dieser Aufforderung nach, teilen dem Gericht also die Höhe der Entgeltpunkte oder Kapitalwerte des jeweiligen Ehegatten mit und unterbreiten in der Regel auch einen Vorschlag zur Aufteilung der Anrechte.

  • Das Familiengericht übersendet den Ehegatten die Auskünfte der Versorgungsträger und bittet darum, diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

  • Wurden die Auskünfte von den Ehegatten nicht beanstandet, entscheidet das Familiengericht im Wege eines Beschlusses über die Aufteilung der Anrechte und stellt diesen Beschluss den Ehegatten und den Versorgungsträgern zu.

  • Ab dem Tag der Zustellung haben die Ehegatten und die Versorgungsträger einen Monat Zeit, um gegen den Beschluss eine Beschwerde einzulegen.

  • Wird innerhalb der Beschwerdefrist keine Beschwerde eingelegt, wird der Beschluss rechtskräftig, worüber das Familiengericht die beteiligten Ehegatten und Versorgungsträger erneut informiert. Die Versorgungsträger müssen daraufhin dem Beschluss Folge leisten und die entsprechenden Anrechte an den anderen Ehegatten übertragen.