Wenn Sie ein Trennungsjahr herbeiführen möchten, um sich von ihrem Ehegatten scheiden lassen zu können, dürfen Sie folgende Dinge nicht tun:
- Keine gemeinsame Haushaltsführung:
- Keine gemeinsame Zubereitung und Einnahme der Mahlzeiten
- Keine gemeinsamen Einkäufe
- Kein gemeinsames Wäschewaschen
- Kein gemeinsames Wirtschaften
- Keine gemeinsame Freizeitgestaltung
- Keine gemeinsamen Urlaube
Regelmäßige freundschaftliche Kontakte stehen einer Trennung jedoch nicht entgegen.