Damit der geringer verdienende Ehegatte nach der Trennung seinen Lebensstandard zunächst aufrecht erhalten kann, darf er von dem besser verdienenden Ehegatten ab dem Tag der Trennung bis zum Tag vor Eintritt der Rechtskraft der Scheidung
Trennungsunterhalt verlangen. Nach Rechtskraft der Scheidung kann ein Anspruch auf Zahlung von
nachehelichem Unterhalt bestehen.
Der Trennungsunterhalt ist immer zu zahlen und kann nicht durch einen zuvor geschlossenen Ehevertrag ausgeschlossen werden.
Ehevertrag - Wo sind die Grenzen?Zur Höhe des Trennungsunterhaltes lesen Sie bitte unseren Artikel
Die Berechnung des Trennungsunterhalts.