Wer im Falle einer Trennung und anschließender Scheidung viel Zeit, Nerven und auch Geld sparen möchte, für den ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung der beste Weg. Hierbei handelt es sich um einen
notariellen Vertrag, den die Eheleute am Ende ihrer Ehe schließen, um sich über alle mit der Scheidung verbundenen rechtlichen Angelegenheiten zügig und einvernehmlich zu einigen. Auf diese Weise wird ein langwieriger, teurer “Scheidungskrieg” vor Gericht vermieden, sodass die Eheleute schnell getrennte Wege gehen können.
Die Verhandlung über eine Scheidungsfolgenvereinbarung beginnt in der Regel im Jahr zwischen der Trennung und der Scheidung und erfolgt häufig über einen oder zwei RechtsanwältInnen. Diese berechnen zunächst die den Eheleuten zustehenden Rechtsansprüche, woraufhin die Phase der Vertragsverhandlungen eingeleitet wird, die entweder im Briefwechsel oder in einem gemeinsamen persönlichen Gespräch erfolgen kann. Mit der Unterstützung von Rechtsanwälten/innen
schaffen es vielfach sogar sehr zerstrittene Eheleute zu einer Einigung über die Scheidungsfolgen zu kommen.
Die wichtigsten Aspekte, die mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden, sind insbesondere:
Da das Gesetz für Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich, die Übertragung von Immobilien und Gesellschaftsanteilen, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt die
Form der notariellen Beurkundung vorschreibt, müssen die Eheleute die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden lassen, damit sie wirksam ist.
Die
Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung hängen vom Vertragsinhalt ab, fallen jedoch erheblich geringer aus, als wenn über die Scheidungsfolgen vor Gericht gestritten werden muss.
Einer Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf es nicht, sofern die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe vollumfänglich in einem
Ehevertrag geregelt wurden und keine Gründe für eine Unwirksamkeit dieses Ehevertragsersichtlich sind.