3. Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung

Auch innerhalb der Ehewohnung ist eine Trennung möglich.37 Hierzu ist laut Bundesgerichtshof38 erforderlich, dass

  • eine räumliche Trennung über die Aufteilung der Räume erfolgt; die gemeinsame Nutzung von Flur, Küche, Badezimmer, Waschküche etc. steht bei kleinen Immobilien einem Getrenntleben nicht entgegen,

  • die Nutzung der Ehewohnung so organisiert ist, dass eine getrennte Haushaltsführung (Kochen, Waschen etc.) möglich ist,

  • keine wesentlichen persönlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten mehr bestehen.

Die Trennung innerhalb der Ehewohnung ist vor allem dann mit einem Risiko verbunden, wenn nur ein Ehegatte die Trennung und Scheidung wünscht. Wird ein Jahr nach dem angenommenen Trennungsdatum ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht, muss nämlich der die Scheidung beantragende Ehegatte den Ablauf des Trennungsjahres vor Gericht beweisen , sofern der andere Ehegatte die Trennung bestreitet.