Das Trennungsdatum kann in mehrfacher Hinsicht relevant werden. Es im Falle eines Bestreitens beweisen, muss:
- wer die Scheidung beantragt,
- wer Auskunftüber das am Tag der Trennung vorhandene Vermögen verlangt, um zur Vorbereitung eines Zugewinnausgleichsverfahrens Beweismitteln über das Trennungsvermögen zu schaffen und dadurch dem anderen Ehegatten das Verschwindenlassen von Vermögen zu erschweren,
- wer ab dem Tag der Trennung die Zahlung von Trennungsunterhalt geltend macht.
Während der Auszug aus der ehelichen Immobilie beispielsweise durch den neuen Mietvertrag oder die Meldebescheinigung bewiesen werden kann, ist bei einem langsamen Trennungsverlauf oder einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung die Trennung viel schwieriger nachzuweisen. Als Beweismittel können unter anderem Zeugenaussagen von Freunden oder Kindern, Nachrichtenverläufe oder ein die getrennte Lebensgestaltung darlegender Kalender dienen.