6. Das Trennungsdatum und sein Beweis

Das Trennungsdatum kann in mehrfacher Hinsicht relevant werden. Es im Falle eines Bestreitens beweisen, muss:

  • wer die Scheidung beantragt,
  • wer Auskunftüber das am Tag der Trennung vorhandene Vermögen verlangt, um zur Vorbereitung eines Zugewinnausgleichsverfahrens Beweismitteln über das Trennungsvermögen zu schaffen und dadurch dem anderen Ehegatten das Verschwindenlassen von Vermögen zu erschweren,
  • wer ab dem Tag der Trennung die Zahlung von Trennungsunterhalt geltend macht.

Während der Auszug aus der ehelichen Immobilie beispielsweise durch den neuen Mietvertrag oder die Meldebescheinigung bewiesen werden kann, ist bei einem langsamen Trennungsverlauf oder einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung die Trennung viel schwieriger nachzuweisen. Als Beweismittel können unter anderem Zeugenaussagen von Freunden oder Kindern, Nachrichtenverläufe oder ein die getrennte Lebensgestaltung darlegender Kalender dienen.
  • Schreiben Sie einen Trennungsbrief!

    Um einen Nachweis über das Trennungsdatum zu schaffen, ist es empfehlenswert, dem anderen Ehegatten selbst oder über einen Anwalt einen Brief zukommen zu lassen, mit dem die Absicht zur Trennung erklärt wird. Auch der Zugang des Briefes muss bewiesen werden, was zum Beispiel durch ein Einschreiben mit Rückschein, die persönliche Übergabe in Anwesenheit von Zeugen oder die Überbringung durch einen Boten sichergestellt werden kann.