7. Der Verteilungstermin

Ist der Zuschlag erteilt, bestimmt das Gericht einen Verteilungstermin und schlägt im Rahmen eines Teilungsplanes vor, wie der Versteigerungserlös nah Abzug der Kosten zu verteilen ist. auf. Zunächst zieht es die dem Gericht zu bezahlenden Verfahrenskosten vom Verkaufserlös ab, dann werden gegebenenfalls die nach den Versteigerungsbedingungen erlöschenden und durch Zahlung zu deckenden Rechte (Hypotheken, Grundschulden) bezahlt. Den dann noch übrigen Erlös zahlt das Gericht an die ehemaligen Grundstückseigentümer aus, sofern sich diese über die Aufteilung des Erlöses einig sind.
  • Sind sich die Miteigentümer über die Auszahlung des Versteigerungserlöses uneinig und widerspricht nur ein Miteigentümer der Auszahlung des Erlöses, hinterlegt das Gericht den übrigen Verkaufserlös. Um eine Auszahlung der Hinterlegungsstelle zu erreichen, muss ein Miteigentümer dann den anderen Miteigentümer darauf verklagen, eine Erklärung über den ihm zustehenden Anteil an die Hinterlegungsstelle abzugeben. Insbesondere diese Tatsache muss vor der Einleitung einer Teilungsversteigerung strategisch berücksichtigt werden.