Ist der Zuschlag erteilt, bestimmt das Gericht einen Verteilungstermin und schlägt im Rahmen eines Teilungsplanes vor, wie der Versteigerungserlös nah Abzug der Kosten zu verteilen ist. auf. Zunächst zieht es die dem Gericht zu bezahlenden Verfahrenskosten vom Verkaufserlös ab, dann werden gegebenenfalls die nach den Versteigerungsbedingungen erlöschenden und durch Zahlung zu deckenden Rechte (Hypotheken, Grundschulden) bezahlt. Den dann noch übrigen Erlös zahlt das Gericht an die ehemaligen Grundstückseigentümer aus, sofern sich diese über die Aufteilung des Erlöses einig sind.