Leben die Eltern eines Kindes getrennt und möchte ein Elternteil mit dem Kind in eine andere Stadt, ein anderes Bundesland oder sogar ins Ausland ziehen, entflammt häufig ein Streit der Eltern über das sogenannte
Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein
Teilaspekt des Sorgerechts und umfasst das
Recht, den dauerhaften und vorübergehenden gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes zu bestimmen.
352Möchte ein Elternteil beispielsweise gemeinsam mit dem Kind von München nach Berlin ziehen oder sogar von München nach Mexiko, darf er dies bei gemeinsamen Sorgerecht grundsätzlich nur mit Zustimmung des anderen Elternteils tun. Würde der Elternteil mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland umziehen, würde er sich sogar einer Kindesentziehung strafbar machen.
353 In der Praxis ergeben sich daher üblicherweise folgende Fallgestaltungen:
- Die Eltern üben das Sorgerecht gemeinsam aus. Nun möchte ein Elternteil mit dem Kind in eine andere Stadt oder ein anderes Land verziehen. Der andere Elternteil verweigert jedoch seine Zustimmung zum Umzug. Daher beantragt der den Umzugswunsch hegende Elternteil beim Familiengericht, ihm das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, um den Umzug in die Tat umsetzen zu können. Der andere Elternteil beantragt im Gegenzug, dass ihm das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird.
- Die Eltern üben das Sorgerecht gemeinsam aus. Nun möchte ein Elternteil mit dem Kind in eine andere deutsche Stadt verziehen. Der andere Elternteil verweigert jedoch seine Zustimmung zum Umzug. Als der Elternteil seinen Umzugswunsch ohne Zustimmung des anderen Elternteils in die Tat umsetzt, beantragt letzterer, ihm das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, um den zukünftigen Lebensmittelpunkt des Kindes in seinem Haushalt zu begründen.
- Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht und will mit dem Kind in eine andere Stadt oder ein anderes Land verziehen. Der andere Elternteil hat mit dem Kind jedoch regelmäßige ausgedehnte Umgänge und eine gefestigte Bindung zum Kind. Er möchte daher erreichen, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes zu ihm wechselt und beantragt deshalb beim Familiengericht, dass ihm das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und das gemeinsame Sorgerecht übertragen wird.