2. Die Rückforderung einer Schenkung beim Scheitern der Ehe

Handelt es sich bei der Zuwendung um eine Schenkung zwischen den Ehegatten, kann diese eventuell nach gesetzlichen Vorschriften über den Widerruf bzw. die Rückforderung einer Schenkung zurückgefordert werden.

So kommt beispielsweise eine Rückforderung der Schenkung durch den Schenker in Betracht, wenn er später verarmt. Das ist der Fall, wenn er außerstande ist, selbst seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder wenn er außerstande ist, ihm obliegende Unterhaltspflichten zu erfüllen.324

Zudem kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.325