Rückabwicklung in Form einer Ausgleichszahlung

In der Regel besteht bei der Zuwendung einer Immobilie durch die Schwiegereltern kein Anspruch auf Rückübertragung der Immobilie. Vielmehr kann in solchen Fällen bei Wegfall der Geschäftsgrundlage lediglich ein angemessener Ausgleich in Geld verlangt werden, der sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet.331 Ausgangspunkt für die Bemessung ist der Wert der Zuwendung im Zeitpunkt der Zuwendung. Etwaige Wertsteigerungen der Zuwendung – insbesondere des Grundstücks sind nicht zu berücksichtigen und kommen dem Zuwendungsempfänger zugute.332

Von dem Wert der Schenkung im Zeitpunkt der Zuwendung ist bei der Festlegung der Höhe der Ausgleichszahlung noch ein Abschlag vorzunehmen. Denn für die Bemessung der Höhe des Ausgleichs ist zu berücksichtigen, dass sich die Erwartung der Zuwendenden, dass das eigene Kind von der Zuwendung profitiert, regelmäßig durch Zeitablauf jedenfalls teilweise realisiert. Je länger die Ehe Bestand hat, desto mehr haben sich die Erwartungen der Zuwendenden erfüllt.333 Deshalb bemisst sich der Abschlag nach dem Verhältnis der Dauer der Ehe nach der Zuwendung im Verhältnis zur angenommenen lebenslangen Dauer der Ehe. Zugleich können weitere Abwägungen jeglicher Art bei der Bemessung der Ausgleichshöhe berücksichtigt werden.334
331 BGH, Beschluss vom 13.12.2014, XII ZB 181/13 Rn. 25.
332 BGH, Urteil vom 7. 12.2005, XII ZR 316/02; FamRZ 2006, 394 ff
333 Brandenburgisches OLG, a.a.O. Rn. 62
334 Brandenburgisches OLG, a.a.O. Für die Berechnung des Abschlages orientiert das
Brandenburgische OLG sich an der sogenannten linearen Abschreibung nach der
Berechnungsmethode von Reinhard Wever, Vizepräsident des OLG Bremen a.D. (Wever,
Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 8. Auflage 2023, 14. Kapitel: Vermögensauseinandersetzung mit Schwiegereltern und Wever, Die ehebezogene Zuwendung in der Vermögensauseinandersetzung, FamRZ 2021, 329 ff.