In der Regel besteht bei der Zuwendung einer Immobilie durch die Schwiegereltern
kein Anspruch auf Rückübertragung der Immobilie. Vielmehr kann in solchen Fällen bei Wegfall der Geschäftsgrundlage lediglich ein angemessener Ausgleich in Geld verlangt werden, der sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet.
331 Ausgangspunkt für die Bemessung ist der
Wert der Zuwendung im Zeitpunkt der Zuwendung. Etwaige
Wertsteigerungen der Zuwendung – insbesondere des Grundstücks sind nicht zu berücksichtigen und
kommen dem Zuwendungsempfänger zugute.
332Von dem Wert der Schenkung im Zeitpunkt der Zuwendung ist bei der Festlegung der Höhe der Ausgleichszahlung
noch ein Abschlag vorzunehmen. Denn für die Bemessung der Höhe des Ausgleichs ist zu berücksichtigen, dass sich die Erwartung der Zuwendenden, dass das eigene Kind von der Zuwendung profitiert, regelmäßig
durch Zeitablauf jedenfalls teilweise realisiert. Je länger die Ehe Bestand hat, desto mehr haben sich die Erwartungen der Zuwendenden erfüllt.
333 Deshalb bemisst sich der Abschlag
nach dem Verhältnis der Dauer der Ehe nach der Zuwendung im Verhältnis zur angenommenen lebenslangen Dauer der Ehe. Zugleich können weitere Abwägungen jeglicher Art bei der Bemessung der Ausgleichshöhe berücksichtigt werden.
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