Dinglich Rückgewähr gegen Ausgleichszahlung

Die Rückforderung einer von den Schwiegereltern zugewendeten Immobilie oder eines Miteigentumsanteils daran, kommt demgegenüber nur im Ausnahmefall in Betracht.
Nur bei besonderen Umständen, etwa der Gefährdung eines Wohnrechts und der Altersversorgung… rechtfertigen ausnahmsweise die Rückforderung des Miteigentumsanteils. Dies wird dann der Fall sein, wenn nur die Rückgewähr des Schenkungsgegenstandes geeignet erscheint, einen untragbaren Zustand i.S. des § 313 BGB zu vermeiden Haben die Schwiegereltern mit ihrer Schenkung ein vorwiegend in die Zukunft gerichtetes eigenes Interesse verfolgt, das nach dem Scheitern der Ehe von Kind und Schwiegerkind nicht mehr realisierbar ist, wird Ihnen die Beibehaltung der bestehenden Vermögenssituation vielfach nicht zumutbar sein.335

Der Anspruch auf dingliche Rückgewähr besteht allerdings wiederum in der Regel nur Zug um Zug gegen Zahlung eines billigen finanziellen Ausgleichs, der bewirken soll, dass das Schwiegerkind, das die Zuwendung einer Immobilie dinglich zurückgewähren muss, im wirtschaftlichen Ergebnis nicht anders steht, als es stünde, wenn ihm das zugewendete Grundstück verbliebe und es, wie im Regelfall, lediglich einem auf Geldzahlung gerichteten Anspruch ausgesetzt wäre. Wertsteigerungen, die der zugewandte Gegenstand nach der Zuwendung erfahren hat, verbleiben dem Zuwendungsempfänger.336
335 BGH Urteil vom 07.09.2005, XII ZR 316/02; FamRZ 2006, 394 ff. Vorinstanz Brandenburgisches OLG, Urteil vom 8.2.2001, 10 O 310/98
336 BGH Urteil vom 7. 12.2005, XII ZR 316/02; FamRZ 2006, 394 ff.