Wenn Sie einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen einklagen möchten, sollten sie vor Beginn des Rechtsstreits ein privates medizinisches Gutachten in Auftrag geben, um die Anspruchsvoraussetzungen hinreichend substantiiert darlegen zu können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ein Gericht den auf die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrag ablehnt und den Unterhaltsantrag zurückweist.