Der Bedarf beim Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Da der nacheheliche Unterhalt aus Billigkeitsgründen eine Ausnahmevorschrift ist, richtet sich der Bedarf nur ausnahmsweise nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Über die Höhe des Unterhalts für den jeweiligen Einzelfall muss Rahmen der Billigkeitsabwägung entschieden werden.