Der Unterhaltsberechtigte beziffert nach
erteilter Auskunft den Unterhalt nicht

Wird nach Erteilung der Auskunft in der Leistungsstufe durch den Unterhaltsberechtigten der Unterhalt nicht beziffert, kann der unterhaltspflichtige Elternteil einen Antrag auf mündliche Verhandlung stellen und beantragen, dass der Antrag des Unterhaltsberechtigten aufgrund seiner Unbestimmtheit113 als unzulässig zurückgewiesen wird. Eine solche Konstellation kann z.B. eintreten, wenn der Unterhaltsberechtigte feststellt, dass der Verpflichtete aktuell einen höheren Unterhalt bezahlt, als er das aufgrund seines Einkommens eigentlich müsste.

Ist die Auskunft erteilt, ist das Verfahren auf Antrag eines Beteiligten in der nächsten Stufe fortzusetzen.114 Das Gericht entscheidet dann in der Verhandlung durch Beschluss, dass die Auskunft erteilt und damit die erste Stufe erledigt ist. Das Verfahren ist dann vom Antragsteller in der zweiten Stufe fortzusetzen.

Jetzt muss der Unterhaltsberechtigte seinen Anspruch beziffern. Geschieht dies nicht, ist der Antrag des Antragstellers mangels Bestimmtheit auf Antrag des Antragsgegners als unzulässig abzuweisen.115
  • Beziffert der Unterhaltsberechtigte nach erteilter Auskunft seinen Anspruch nicht, dann Antrag auf mündliche Verhandlung stellen mit dem Ziel, dass das Gericht die Auskunftsstufe für erledigt erklärt.