Erteilt der Unterhaltsschuldner außergerichtlich nicht oder nicht fristgemäß Auskunft oder wird von ihm die Auskunft nur unvollständig oder unsystematisch erteilt, ist in der Regel der sogenannte Stufenantrag das sinnvollste prozessuale Mittel, um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen. Mit dem beim Familiengericht einzureichenden Stufenantrag wird gefordert, den Unterhaltsschuldner in drei Schritten zu folgenden Handlungen zu verpflichten:
Stufe 1: Verpflichtung zur
Erteilung einer vollständigen, systematischen Auskunft über das unterhaltsrelevante Einkommen.
Stufe 2: Verpflichtung, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft eidesstattlich zu versichern , sofern Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft bestehen sollten.
Stufe 3: Verpflichtung, den Unterhalt zu bezahlen, den der Unterhaltsberechtigte nach Erhalt der Einkommensauskunft berechnet.
Sowohl beim Anspruch auf Kindesunterhalt als auch beim Anspruch auf
Ehegattenunterhalt kommt es im Rahmen des Stufenantrags aufgrund des Verhaltens eines Verfahrensbeteiligten häufig zu
monatelangen Zeitverzögerungen des Verfahrens.
Lesen sie dazu den folgenden Artikel.