Der
Bedarf des Kindes, das heißt die Höhe des von ihm benötigten Kindesunter-halts, leitet sich aus den ehelichen Lebensverhältnissen seiner Eltern ab. In den meisten Fällen wird der Kindesunterhalt nach der sogenannten
Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Diese legt abhängig
von der Einkommenshöhe des unterhalts-pflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes, gewisse Unterhaltssätze fest. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt folglich davon ab, welches reale Einkommen vom unterhaltspflichtigen Elternteil erzielt wird. Bei
sehr hohen Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen
kann der Bedarf eines Kindes auch die Sätze der Düsseldorfer Tabelle übersteigen. In einem solchen Ausnahme-fall wird der Bedarf des Kindes konkret dargelegt werden müssen.