Wenn Sie einen Scheidungsantrag stellen, der im Ausland zugestellt werden muss, dann lassen Sie unbedingt von Beginn an eine Übersetzung des Antrags in die Landessprache des Empfängerlandes durch einen vereidigten Dolmetscher erstellen und fügen Sie diese Übersetzung Ihrem Scheidungsantrag bei, mit der Anweisung an das Gericht, beide Schriftstücke dem Antragsgegner zuzustellen. Das führt dazu, dass die Zustellung an den Antragsgegner fingiert wird, selbst wenn er die Annahme des Scheidungsantrags verweigert. Manche Gerichte verlangen in derartigen Fällen von sich aus eine Übersetzung, aber keineswegs alle.