Das Ehepaar Müller heiratete am 8.8.1988. An diesem Tag gehörte dem Ehemann ein Auto im Wert von 20.000 €, ein Bankguthaben in Höhe von 10.000 € und ein Aktiendepot im Wert von 50.000 €. Der Ehefrau gehörte ein Auto im Wert von 3.000 € und ein Bankguthaben in Höhe von 5.000 €. Während der Ehe erbte die Ehefrau ein Haus im Wert von 250.000 €. Am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags gehört dem Ehemann ein Auto im Wert von 30.000 €, ein Bankguthaben in Höhe von 10.000 € und ein Aktiendepot im Wert von 150.000 €. Die Ehefrau verfügt über ein Auto im Wert von 10.000 €, ein Bankguthaben in Höhe von 10.000 € und ein Aktiendepot in Höhe von 20.000 €. Die Immobilie, die die Ehefrau während der Ehe erbte, hat nun einen Wert von 300.000 €. Des Weiteren sind beide Ehegatten Miteigentümer einer Immobilie im Wert von 400.000 €.
Anfangsvermögen Ehemann:
Auto | 20.000 € |
Bankguthaben | 10.000 € |
Aktiendepot | 50.000 € |
Insgesamt (nicht indexiert) | 80.000 € |
Endvermögen Ehemann:
Auto | 30.000 € |
Bankguthaben | 10.000 € |
Aktiendepot | 150.000 € |
Miteigentum gemeinsame Immobilie (50 %) | 200.000 € |
Insgesamt | 390.000 € |
Zugewinn Ehemann: 390.000 € - 80.000 € =
310.000 €Anfangsvermögen Ehefrau:
Auto | 3.000 € |
Bankguthaben | 5.000 € |
Geerbte Immobilie | 250.000 € |
Insgesamt (nicht indexiert) | 258.000 € |
Endvermögen Ehefrau:
Auto | 10.000 € |
Bankguthaben | 10.000 € |
Aktiendepot | 20.000 € |
Geerbte Immobilie | 300.000 € |
Miteigentum gemeinsame Immobilie (50 %) | 200.000 € |
Insgesamt | 540.000 € |
Zugewinn Ehefrau: 540.000 € - 258.000 € =
282.000 €Berechnung des Zugewinnausgleichs:Zugewinn Ehemann | 310.000 € |
Zugewinn Ehefrau | 282.000 € |
Differenz | 28.000 € |
Hälftige Teilung /2 | 14.000 € |