Beispiel für eine Zugewinnausgleichsberechnung

(ohne Indexierung des Anfangsvermögens)
Das Ehepaar Müller heiratete am 8.8.1988. An diesem Tag gehörte dem Ehemann ein Auto im Wert von 20.000 €, ein Bankguthaben in Höhe von 10.000 € und ein Aktiendepot im Wert von 50.000 €. Der Ehefrau gehörte ein Auto im Wert von 3.000 € und ein Bankguthaben in Höhe von 5.000 €. Während der Ehe erbte die Ehefrau ein Haus im Wert von 250.000 €. Am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags gehört dem Ehemann ein Auto im Wert von 30.000 €, ein Bankguthaben in Höhe von 10.000 € und ein Aktiendepot im Wert von 150.000 €. Die Ehefrau verfügt über ein Auto im Wert von 10.000 €, ein Bankguthaben in Höhe von 10.000 € und ein Aktiendepot in Höhe von 20.000 €. Die Immobilie, die die Ehefrau während der Ehe erbte, hat nun einen Wert von 300.000 €. Des Weiteren sind beide Ehegatten Miteigentümer einer Immobilie im Wert von 400.000 €.

Anfangsvermögen Ehemann:

Auto

20.000 €

Bankguthaben

10.000 €

Aktiendepot

50.000 €

Insgesamt (nicht indexiert)

80.000 €


Endvermögen Ehemann:

Auto

30.000 €

Bankguthaben

10.000 €

Aktiendepot

150.000 €

Miteigentum gemeinsame Immobilie (50 %)

200.000 €

Insgesamt

390.000 €


Zugewinn Ehemann: 390.000 € - 80.000 € = 310.000 €

Anfangsvermögen Ehefrau:

Auto

3.000 €

Bankguthaben

5.000 €

Geerbte Immobilie

250.000 €

Insgesamt (nicht indexiert)

258.000 €


Endvermögen Ehefrau:

Auto

10.000 €

Bankguthaben

10.000 €

Aktiendepot

20.000 €

Geerbte Immobilie

300.000 €

Miteigentum gemeinsame Immobilie (50 %)

200.000 €

Insgesamt

540.000 €


Zugewinn Ehefrau: 540.000 € - 258.000 € = 282.000 €

Berechnung des Zugewinnausgleichs:

Zugewinn Ehemann

310.000 €

Zugewinn Ehefrau

282.000 €

Differenz

28.000 €

Hälftige Teilung /2

14.000 €