Schließlich umfasst der Auskunftsanspruch auch das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen vom Schuldner die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Auskunft bzw. seines Vermögens- verzeichnisses verlangen zu können.
91Voraussetzung dafür ist, dass
konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auskunft unrichtig oder unvollständig ist. Allein die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Auskunft begründet allerdings noch keinen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, wenn die Mängel auf entschuldbarer Unkenntnis oder einem unverschuldeten Irrtum beruhen.
Ausschlaggebend dafür, ob der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, ist sein Gesamtverhalten. Es müssen
begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner Vermögensauskunft bestehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Auskunftspflichtige widersprüchliche Angaben gemacht hat, die Auskunft mehrfach berichtigen musste oder beharrlich versucht hat, die Auskunft zu verhindern.
Die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
92 bestraft werden. Die Forderung einer Eides- stattlichen Versicherung ist daher ein wichtiges Druckmittel, um den Ehepartner zu einer richtigen und vollständigen Vermögensauskunft zu bewegen.