Anschließend beauftragt das Gericht in der Regel einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Verkehrswerts des Grundstücks. Liegt das Gutachten vor, folgt die Festlegung des Verkehrswerts durch das Gericht. Darüber hinaus legt das Gericht ein bei der Versteigerung zu erreichendes verbind-liches Mindestgebot sowie einen Versteigerungstermin fest, der durch Aushang bekannt gegeben wird.