Die Rückforderung einer von den Schwiegereltern zugewendeten Immobilie oder eines Miteigentumsanteils daran, kommt demgegenüber
nur im Ausnahmefall in Betracht.
Nur bei besonderen Umständen, etwa der
Gefährdung eines Wohnrechts und der Altersversorgung… rechtfertigen
ausnahmsweise die Rückforderung des Miteigentumsanteils. Dies wird dann der Fall sein,
wenn nur die Rückgewähr des Schenkungsgegenstandes geeignet erscheint, einen untragbaren Zustand i.S. des § 313 BGB zu vermeiden Haben die Schwiegereltern mit ihrer Schenkung ein vorwiegend in die Zukunft gerichtetes eigenes Interesse verfolgt, das nach dem Scheitern der Ehe von Kind und Schwiegerkind nicht mehr realisierbar ist, wird Ihnen die Beibehaltung der bestehenden Vermögenssituation vielfach nicht zumutbar sein.
335Der Anspruch auf dingliche Rückgewähr besteht allerdings wiederum in der Regel nur Zug um Zug gegen Zahlung eines
billigen finanziellen Ausgleichs, der bewirken soll, dass das Schwiegerkind, das die Zuwendung einer Immobilie dinglich zurückgewähren muss, im wirtschaftlichen Ergebnis nicht anders steht, als es stünde, wenn ihm das zugewendete Grundstück verbliebe und es, wie im Regelfall, lediglich einem auf Geldzahlung gerichteten Anspruch ausgesetzt wäre. Wertsteigerungen, die der zugewandte Gegenstand nach der Zuwendung erfahren hat, verbleiben dem Zuwendungsempfänger.
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