Die Kompensation ehebedingter Nachteile

Zunächst entstandene ehebedingte Nachteile können unter Umständen durch andere mit der Ehe verbundene Vorteile - auch nach der Ehescheidung - kompensiert worden sein. Hier kommen beispielsweise Vermögenszuwendungen und die Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt in Betracht.