Beispiel für einen Anspruch auf Aufstockungsunterhalt

Der nacheheliche Unterhaltsanspruch einer Ehefrau beträgt der Höhe nach 1.900 €. Sie betreut nach der Scheidung drei Kinder im Alter von fünf und sechs und vierzehn Jahren und hätte die Verpflichtung zur Ausübung einer Halbtagsstelle. Ihr Verdienst bei Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit würde in Vollzeit 1.700 € betragen. Trotz nachweislich vorgenommener hinreichender Bemühungen findet sie jedoch keine Stelle.

Unterhalt aus § 1570 BGB wegen Kinderbetreuung: 850 €
Unterhalt aus § 1573 Abs. 1 BGB wegen Erwerbslosigkeit: 850
Aufstockungsunterhalt aus § 1573 Abs. 2 BGB: 200 €