Der Bedarf einer Ehefrau entsprechend der ehelichen Lebensverhältnisse liegt bei 2.800 €. Die Ehefrau verdient aktuell 1.900 €. Hätte sie ihren Beruf aufgrund der Erziehung der drei Kinder nicht so lange unterbrochen, würde ihr Gehalt aufgrund höherer Berufserfahrung und längerer Betriebszugehörigkeit voraussichtlich 2.500 € (= angemessener Bedarf) betragen.
Der ehebedingte Nachteil entspricht der Differenz aus dem ohne die eheliche Rollenverteilung hypothetisch erzielbaren Einkommen (2.500 €) und dem aktuellen Einkommen (1.900 €), hier also also 600 €.
Wird die Ehefrau den Nachteil durch berufliche Weiterqualifikation aller Wahrscheinlichkeit nach abbauen können, steht ihr der Betrag von 600 € nur begrenzt zu. Wird sie dies aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr erreichen können, steht ihr der Betrag in der Regel unbegrenzt zu, doch kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Wie lange sie darüber hinaus auch noch weitere 300 €, also den Bedarf entsprechend der ehelichen Lebensverhält-nisse verlangen kann, hängt ebenfalls von der Billigkeit im jeweiligen Einzelfall ab.