Die Verzögerung des Verfahrens durch immer neue Auskunftsverlangen

Häufig kommt es vor, dass der Unterhaltsberechtigte immer neue Nachfragen zum Einkommen des Verpflichteten stellt und immer neue Belege fordert. Auch dadurch kann das Unterhaltsverfahren - falls gewollt - um Monate in die Länge gezogen werden.

Die Folge: Der Verpflichtete muss für diesen Zeitraum länger Unterhalt bezahlen. In solchen Fällen bietet es sich an, zu gegebener Zeit beim Familiengericht Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen, in der das Gericht beschließen soll, dass die Auskunft erteilt und die Auskunftsstufe erledigt ist. Das Gericht wird dann im Rahmen seiner Hinweispflicht mitteilen, ob und zu welchen Punkten nach seiner Einschätzung die Auskunft noch nicht erteilt ist - oder aber antragsgemäß einen Termin zur mündlichen Behandlung anberaumen. Jedenfalls wird diese Vorgehensweise Druck auf en Berechtigten ausüben und das Verfahren beschleunigen.
  • Zum richtigen Zeitpunkt Antrag auf mündliche Verhandlung stellen, mit dem Antrag, dass das Familiengericht beschließen soll, dass die Auskunft erteilt und die Auskunftsstufe erledigt ist.