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SCHEIDUNGSANWÄLTE.ONLINE
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Ⅰ. Der Ehevertrag
ⅠⅠ. Die Trennung
ⅠⅠⅠ. Die Scheidung
IV. Die Internationale Scheidung
V. Der Versorgungsausgleich
VI. Der Zugewinnausgleich
VII. Der Kindesunterhalt
VIII. Unterhalt des Volljährigen Kindes
IX. Trennungsunterhalt
X. Nachehelicher Unterhalt
XI. Unterhalt der nichtverheirateten Mutter
XII. Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss
XIII. Die Ehewohnung
XIV. Die Teilungsversteigerung
XV. Die Aufteilung des Hausrates
XVI. Die Rückforderung von Geschenken
XVII. Sorgerecht
XVIII. Umgangsrecht
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Düsseldorfer Tabelle
Unterhaltsrechtliche-Leitlinien
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
§ 1566 Absatz 2 BGB.
Fußnote 35.
§ 1566 Vermutung für das Scheitern
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben
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