5. Sachverständigengutachten und Festlegung des Mindestgebots

  • Das Sachverständigengutachten

Anschließend beauftragt das Gericht in der Regel einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Verkehrswerts des Grundstücks. Liegt das Gutachten vor, folgt die Festlegung des Verkehrswerts durch das Gericht. Darüber hinaus legt das Gericht ein bei der Versteigerung zu erreichendes verbind-liches Mindestgebot sowie einen Versteigerungstermin fest, der durch Aushang bekannt gegeben wird.
  • Das Gutachten muss regelmäßig von demjenigen der die Teilungsversteigerung beantragt, durch einen Gerichtskostenvorschuss vorfinanziert werden. Für die Begutachtung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung muss mit mindestens 3.000 € Gutachterkosten gerechnet werden.